AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eintrittskarten und Gutscheine

Gutscheine gelten nur für die Spielsaison, für die sie ausgegeben werden. Bitte lösen Sie den Gutschein spätestens zum auf dem Gutschein genannten Termin ein. Nach Fristablauf besteht kein Anspruch mehr auf Einlösung. Im Fall eines Verlustes kann kein Ersatz geleistet werden. Geschenkgutscheine können nicht erstattet werden.

Datenschutz

Für Ihre Bestellung nutzen, speichern und verarbeiten wir für die Abwicklung der Bestellung personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für die Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Bei einer Nichteinlösung werden die Daten in eine Sperrdatei aufgenommen. Bis zur Begleichung offener Forderungen können keine Bestellungen abgewickelt werden. Personenbezogene Daten geben wir grundsätzlich nicht an Dritte weiter.

Hausrecht, Bild- und Tonaufnahmen

Bitte denken Sie daran, im Theaterraum Ihre Handys abzuschalten. Im gesamten Theater- und Museumsbereich darf nicht geraucht werden. Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art sind im Zuschauerraum nicht gestattet.

Zuschauer, die eine laufende Vorstelllung stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte besitzen, können der Vorstellung verwiesen werden. Interessenten, deren Verhalten Anlass zu der Befürchtung gibt, dass sie die Vorstellung stören oder das Publikum belästigen, kann der Zutritt verweigert werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie die Benutzungsbedingungen während früherer Vorstellungen nicht eingehalten haben.

Schlechtwetterregelung

Wir weisen darauf hin, dass alle Vorstellungen auf einer Freilichtbühne gespielt werden. Bitte denken Sie an entsprechende Kleidung. Bei schlechter Witterung behält sich die Spielleitung vor, die Vorstellung abzusagen. Die Entscheidung darüber, ob eine Vorstellung witterungsbedingt abgesagt werden muss, kann erst unmittelbar vor Aufführungsbeginn getroffen werden. Muss die Spielleitung eine begonnene Freilichtvorstellung wegen schlechten Wetters zum Schutz der Zuschauer und der Schauspieler abbrechen, wird der Kartenpreis nur erstattet, wenn der Abbruch vor der Pause stattfindet. Andernfalls besteht wie bei Freilichtbühnen üblich kein Ersatzanspruch.